Klasse BF17
FÜHRERSCHEINKLASSE BF17
Die Führerscheinklasse BF17 steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ und ist eine spezielle Regelung in Deutschland, die es Jugendlichen ermöglicht, bereits ab einem Alter von 17 Jahren den Autoführerschein zu erwerben, allerdings unter bestimmten Begleitbedingungen:
FÜHRERSCHEIN- KLASSE BF17
Die Führerscheinklasse BF17 steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ und ist eine spezielle Regelung in Deutschland, die es Jugendlichen ermöglicht, bereits ab einem Alter von 17 Jahren den Autoführerschein zu erwerben, allerdings unter bestimmten Begleitbedingungen:- Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre sein
- Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
- Begleiterinnen und Begleiter dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
Zur Anmeldung
Hier können Sie sich für eine Führerscheinklasse, Seminar oder Weiterbildung anmelden:
Wichtige Informationen zu Klasse BF17
Ablauf und Altersvoraussetzungen:
Theoretischer Unterricht: Sie können bereits ab 16,5 Jahren mit dem theoretischen Unterricht in einer Fahrschule beginnen.
Praktische Ausbildung: Die praktische Fahrstundenausbildung darf ebenfalls ab 16,5 Jahren begonnen werden.
Begleitperson: Mit 17 Jahren dürfen Sie die praktische Fahrprüfung ablegen und die Führerscheinklasse BF17 erwerben. Sie dürfen dann jedoch nur in Begleitung einer mindestens 30 Jahre alten Person fahren. Diese Person muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist. Außerdem darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt
belastet sein.Umtausch mit 18 Jahren: Sobald Sie 18 Jahre alt werden, können Sie Ihren Führerschein umtauschen und ohne Begleitung fahren.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff)
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Informationen zu den Klasse BF17 Prüfungen
Welche Prüfung muss ich machen?
- Die Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
(ab 10 Fehlerpunkten oder 2×5 Fehlerpunkte ist die Prüfung nicht bestanden) - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
(ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
- bei Ersterteilung:
- Die praktische Prüfung ist abzulegen (Dauer mindesten 55 Minuten)
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Die Prüfungen werden von TÜV Nord durchgeführt.
Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs mindestens 9UE
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Haben Sie noch weitere Frage zu dem Thema?
Wir stehen Ihnen während den Öffnungszeiten gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu klären und Sie bestmöglich zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben. Unser Team freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen. Wir sind per Telefon oder E-Mail zu erreichen.