Leider fällt der Theorieunterricht Nutzfahrzeuge am 21.12.2023 und 22.12.2023 jeweils um 17:00 Uhr aus.
Am Samstag dem 23.12.2023 findet der Unterricht ab 08:00 Uhr statt.

Klasse AM

FÜHRERSCHEINKLASSE AM

Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern, Mopeds und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen. Hier sind die grundlegenden Informationen zur Führerscheinklasse AM:

FÜHRERSCHEIN-
KLASSE AM

Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern, Mopeds und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen. Hier sind die grundlegenden Informationen zur Führerscheinklasse AM:

Kontakt

Diesen Führerschein bieten wir in diesen Standorten an. Wir freuen uns Sie kennenzulernen und Sie bei Ihrem Führerschein zu begleiten!

Allgemeine Informationen zur Klasse AM

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:
    max. 50 cm° Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:
    max. 50 cm° Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max.
    4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:
    max. 50 cm‘ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm° Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max.
    425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads
  •  

Wie alt müssen Sie mindestens sein?

  • 15 Jahre
  • Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff (beiErweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff)
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
      (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

Informationen zu den Klasse AM Prüfungen

Welche Prüfung muss ich machen?

  • Die Theorieprüfung ist abzulegen
      • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
        (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
      • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
        (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
  • Die praktische Prüfung ist abzulegen (Dauer mindestens 55 min)

Die Prüfungen werden von TÜV Nord durchgeführt.

Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs mindestens 9UE
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Haben Sie noch weitere Frage zu dem Thema?

Wir stehen Ihnen während den Öffnungszeiten gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu klären und Sie bestmöglich zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben. Unser Team freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen. Wir sind per Telefon oder E-Mail zu erreichen.

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