Klasse A1
FÜHRERSCHEINKLASSE A1
Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern, auch bekannt als „125er-Motorräder“. Diese Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse A1 fahren:
FÜHRERSCHEIN-
KLASSE A1
Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern, auch bekannt als „125er-Motorräder“. Diese Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse A1 fahren:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Zur Anmeldung
Hier können Sie sich für eine Führerscheinklasse, Seminar oder Weiterbildung anmelden:
Allgemeine Informationen zur Klasse A1
Wie alt müssen Sie mindestens sein?
- 16 Jahre
- Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Informationen zu den Klasse A1 Prüfungen
Welche Prüfung muss ich machen?
- Die Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
(ab 10 Fehlerpunkten oder 2×5 Fehlerpunkte ist die Prüfung nicht bestanden) - bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
(ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
- Die praktische Prüfung ist abzulegen (Dauer mindestens 70 min)
Die Prüfungen werden von TÜV Nord durchgeführt.
Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs mindestens 9UE
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Außerdem ist zu beachten:
Die Klasse 1B entspricht der Klasse A1, M und S.
Sofern die Klasse 4 vor dem 01.04.1980 erworben wurde, entspricht auch diese den Klassen A1, M und L.
Haben Sie noch weitere Frage zu dem Thema?
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