Klasse B
FÜHRERSCHEINKLASSE B
Die Führerscheinklasse B ist die am häufigsten erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland und berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B. Mit der Klasse B darf man folgende Fahrzeuge führen:FÜHRERSCHEIN-
KLASSE B
Die Führerscheinklasse B ist die am häufigsten erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland und berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B. Mit der Klasse B darf man folgende Fahrzeuge führen:
- Pkw (Personenkraftwagen): Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und maximal 8 Sitzplätzen (inklusive Fahrer).
- Kleinbusse: Kleinbusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (maximal 9) - inklusive Fahrer.
Zur Anmeldung
Hier können Sie sich für eine Führerscheinklasse, Seminar oder Weiterbildung anmelden:
Allgemeine Informationen zur Klasse B
Wie alt müssen Sie mindestens sein?
- 18 Jahre
- Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zum Führerschein mit 17 finden Sie hier…
- Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff)
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Informationen zu den Klasse B Prüfungen
Welche Prüfung muss ich machen?
- Die Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
(ab 10 Fehlerpunkten oder 2×5 Fehlerpunkte ist die Prüfung nicht bestanden) - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
(ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
- bei Ersterteilung:
- Die praktische Prüfung ist abzulegen (Dauer mindesten 55 Minuten)
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Die Prüfungen werden von TÜV Nord durchgeführt.
Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs mindestens 9UE
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
- Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben
- dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse)
- bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klasse B, BE, C1, C1E, M, L und S erteilt.
Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen. - müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE – beschränkt auf leichte Kombinationen – umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen (über 12 t zulässige Gesamtmasse).
Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen. Wichtig zu beachten sind ebenfalls die Umtauschfristen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
- Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
- Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt. - Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt.
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchsten 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h)
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn Sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV).
- Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
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