Klasse C1
FÜHRERSCHEINKLASSE C1
Die Führerscheinklasse C1 ermöglicht es Ihnen, kleine Nutzfahrzeuge zu führen. Mit der Klasse C1 darf man folgende Fahrzeuge führen:
FÜHRERSCHEIN-
KLASSE C1
Die Führerscheinklasse C1 ermöglicht es Ihnen, kleine Nutzfahrzeuge zu führen. Mit der Klasse C1 darf man folgende Fahrzeuge führen:
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Zur Anmeldung
Hier können Sie sich für eine Führerscheinklasse, Seminar oder Weiterbildung anmelden:
Allgemeine Informationen zur Klasse C1
Wie alte müssen Sie mindestens sein?
- 18 Jahre
- Klasse B ist erforderlich!
- Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden
Gibt es eine Befristung der Fahrerlaubnis?
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
Danach für jeweils 5 Jahre.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
- Theorie
-
Bei Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz Klasse B
2 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz Klasse D1
2 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz Klasse D - Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:
6*/12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff)
8 Doppelstunden Zusatzstoff
* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist
-
Bei Erweiterung
- Praxis
-
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
-
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Informationen zu den Klasse C1 Prüfungen
Welche Prüfung muss ich machen?
- Die Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Erweiterung auf Klasse C1:
Fragebogen mit 30 Fragen
(ab 10 Fehlerpunkten oder 2×5 Fehlerpunkte ist die Prüfung nicht bestanden) - bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:
Fragebogen mit 40 Fragen
(ab 10 Fehlerpunkten oder 2×5 Fehlerpunkte ist die Prüfung nicht bestanden)
- bei Erweiterung auf Klasse C1:
- Die praktische Prüfung ist abzulegen (Dauer mindesten 85 Minuten)
Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Passbild
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf
- Ein Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen, die nicht älter als zwei Jahre sein darf
- Erste-Hilfe-Kurs mindestens 9UE
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)
- Ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Außerdem ist zu beachten:
- Die Klasse 3 entspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, M, S. L und, sofern die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1. Auf Antrag kann auch die Klasse CE 79 (Beschränkung auf ein Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem einachsigen Anhänger und einem Zuggewicht von höchstens 18,5 t zulässiger Gesamtmasse) erteilt werden. Für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, auf Antrag auch die Klasse T.
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