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Klasse CE

FÜHRERSCHEINKLASSE CE

Die Führerscheinklasse CE ermöglicht es Ihnen, schwere Nutzfahrzeuge mit Anhänger zu führen. Mit der Klasse CE darf man folgende Fahrzeuge führen:

FÜHRERSCHEIN-
KLASSE CE

Die Führerscheinklasse CE ermöglicht es Ihnen, schwere Nutzfahrzeuge mit Anhänger zu führen. Mit der Klasse CE darf man folgende Fahrzeuge führen:

Zur Anmeldung

Hier können Sie sich für eine Führerscheinklasse, Seminar oder Weiterbildung anmelden:

Allgemeine Informationen zur Klasse CE

Wie alte müssen Sie mindestens sein?

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung.
  • Klasse C ist erforderlich!
  • Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden

Gibt es eine Befristung der Fahrerlaubnis?

  • auf 5 Jahre.

  • Ärztliche Untersuchungen alle 5 Jahre notwendig.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

  • Theorie
    • Bei Erweiterung der Klasse C auf CE

      6 Doppelstunden Grundstoff
      4 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz Klasse C

    • Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:

      6 Doppelstunden Grundstoff
      4 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse CE
      10 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse C

    • Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen B, C und CE:

      6*/12 Doppelstunden Grundstoff
      (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff)
      2 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse B
      10 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse C
      4 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse CE
      * sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist

  • Praxis
    • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
      (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
    • Bei Erweiterung von C auf CE

      5 Fahrstunden Überland
      2 Fahrstunden Autobahn
      3 Fahrstunden bei Dunkelheit

    • Gemeinsamer Erwerb der Klassen C und CE

      • Klasse C
        3 Fahrstunde Überland
        1 Fahrstunde Autobahn
        0 Fahrstunden bei Dunkelheit
      • Klasse CE
        5 Fahrstunde Überland
        2 Fahrstunde Autobahn
        3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Informationen zu den Klasse CE Prüfungen

Welche Prüfung muss ich machen?

  • Die Theorieprüfung ist abzulegen
    • bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B, C und CE:
      Fragebogen mit 77 Fragen (20x Grundstoff, 27x Klasse C, 20x Klasse CE, 10x Klasse B)
      (ab 10 Fehlerpunkten oder 2×5 Fehlerpunkte ist die Prüfung nicht bestanden)
  • Die praktische Prüfung ist abzulegen (Dauer mindesten 85 Minuten)

Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Passbild
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf
  • Ein Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen, die nicht älter als zwei Jahre sein darf
  • Erste-Hilfe-Kurs mindestens 9UE
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis)
  • Ein eventuell bereits vorhandener Führerschein

Außerdem ist zu beachten:

  • Die Klasse 2 entspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, M, S. L und, sofern die Klasse 2 vor dem 01.04.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1. Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres entspricht die Klasse 2 auch den Klassen C und CE. 

  • Einschluss der Klasse BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1 und DE, sofern D vorhanden ist.

Aktuelle und interessante Themen zu LKWs finden Sie ebenfalls auf www.trucker.de.

Steckelberg_Portrait

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