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Klasse L

FÜHRERSCHEINKLASSE L

Die Führerscheinklasse L berechtigt Sie zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Hier sind die grundlegenden Informationen zur Führerscheinklasse L:

FÜHRERSCHEIN-
KLASSE L

Die Führerscheinklasse L berechtigt Sie zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Hier sind die grundlegenden Informationen zur Führerscheinklasse L:

Zur Anmeldung

Hier können Sie sich für eine Führerscheinklasse, Seminar oder Weiterbildung anmelden:

Allgemeine Informationen zur Klasse L

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h in der durch § 58 STVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Wie alt müssen Sie mindestens sein?

  • 16 Jahre
  • Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff (beiErweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff)
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

Informationen zu den Klasse L Prüfungen

Welche Prüfung muss ich machen?

  • Die Theorieprüfung ist abzulegen
      • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
        (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
      • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
        (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs mindestens 9UE
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Ein eventuell bereits vorhandener Führerschein 

Außerdem ist zu beachten:

  • Die Klasse 1B entspricht der Klasse A, A1, M, S und L.

  • Sofern die Klasse 4 vor dem 01.04.1980 erworben wurde, entspricht auch diese den Klassen A1, M und L.

Steckelberg_Portrait

Haben Sie noch weitere Frage zu dem Thema?

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