Klasse T
FÜHRERSCHEINKLASSE T
Die Führerscheinklasse T berechtigt Sie zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie bestimmten anderen Fahrzeugen. Hier sind die grundlegenden Informationen zur Führerscheinklasse T:
FÜHRERSCHEIN-
KLASSE T
Die Führerscheinklasse T berechtigt Sie zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie bestimmten anderen Fahrzeugen. Hier sind die grundlegenden Informationen zur Führerscheinklasse T:
- Fahrzeugtypen: Mit der Führerscheinklasse T dürfen Sie land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen führen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Diese Klasse gilt auch für bestimmte andere Fahrzeuge wie Arbeitsmaschinen oder leichte Quads.
- Beschränkungen: Die Führerscheinklasse T berechtigt Sie nicht zum Führen von Krafträdern oder anderen Kraftfahrzeugen im regulären Straßenverkehr.
Zur Anmeldung
Hier können Sie sich für eine Führerscheinklasse, Seminar oder Weiterbildung anmelden:
Allgemeine Informationen zur Klasse T
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)
Wie alt müssen Sie mindestens sein?
- 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) (durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)
- 18 Jahre bei 60 km/h (bbH) (durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)
- Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
- Theorie
- Bei Ersterteilung
12 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff - Bei Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
- Bei Ersterteilung
- Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
Informationen zu den Klasse T Prüfungen
Welche Prüfung muss ich machen?
- Die Theorieprüfung ist abzulegen
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- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
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- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
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- Die praktische Prüfung ist abzulegen (Dauer mindestens 55 min)
Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs mindestens 9UE
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Außerdem ist zu beachten:
Wer die Klasse 3 besitzt und in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist, erhält auf Antrag u.a. auch die Klasse T.
Die Klasse 2 entspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, M, S, L, T und, sofern die Klasse 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1. Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres entspricht die Klasse 2 auch den Klassen C und CE.
Einschluss der Klasse AM und L.
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