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PKW

Diese Auto Führerscheinklassen bieten wir an

Die verschiedenen Führerscheinklassen in Deutschland unterscheiden sich in den erlaubten Fahrzeugen und den Anforderungen an die Fahrerlaubnis.

Führerscheinklasse BF17

Diese Klasse erlaubt das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Der Führerscheininhaber darf nur in Begleitung einer mindestens 30-jährigen Person mit mindestens fünf Jahren Fahrerfahrung Auto fahren. Mit 18 Jahren wird der Führerschein automatisch in die Klasse B umgewandelt.

Führerscheinklasse B

Die Klasse B berechtigt zum Führen von Pkw und Kleinbussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und maximal 8 Sitzplätzen (inklusive Fahrer).

Führerscheinklasse BE

Mit der Klasse BE darf man zusätzlich zu den Fahrzeugen der Klasse B auch Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ziehen, vorausgesetzt, das Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger überschreitet nicht 7 Tonnen.

Führerscheinklasse B96

Die Klasse B96 ermöglicht das Führen von Pkw mit Anhängern über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger zwischen 3,5 Tonnen und 4,25 Tonnen liegt. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Führerscheinklasse B196

Diese Erweiterung wurde eingeführt, um Inhabern der Führerscheinklasse B, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, eine zusätzliche Option zum Motorradfahren zu geben, ohne eine gesonderte Motorradprüfung ablegen zu müssen.

Führerscheinklasse B197

Die Regierung hat nach langen Diskussionen den Führerschein B197 zum 01.04.2021 eingeführt. Mit dem B197 können wir die Führerscheinausbildung sowohl auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe als auch auf solchen mit Automatikgetrieben kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden.
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