Fahreignungsseminar
Fahreignungs-seminar
Was ist das Fahreignungsseminar?
Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des Fahreignungsregisters (FAER) das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrer:innen durchgeführt wird.
Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer:innen dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.




Warum das Fahreignungsseminar?
Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines „Absitzen“, so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissentschaftlich begleitet.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6 – 7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Weitere Informationen zum Fahreignungsseminar
Wie ist das Fahreignungsseminar aufgebaut?
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden:
- einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
- einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer:innen durchgeführt. Die Inhalte (u.a. Verkehrsregelen und deren Sinn, Risikoinformation bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten.
Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt.
Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Ersatzmaßnahme durchgeführt.

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